Die Finanzen des Bundes sind ein wichtiges Thema. Im Vorfeld wird für jedes Jahr genau geplant, welches Ministerium für welche Aufgaben wieviel Geld erhalten soll und es wird geprüft, aus welchen Quellen welche Einnahmen erwartet werden. Ziel ist es seit Jahren, eine „Schwarze Null“ im Bundeshaushalt zu erzielen, also: Keine neuen Schulden zu machen.
So eine Planung aber kann sich auch als unpassend erweisen – so wie Anfang 2020, als die Corona-Pandemie die Wirtschaft schwächt und viele zusätzliche Staatsausgaben erfordert. Was kann die Bundesregierung dann machen?
In einem ersten Schritt wird geklärt, wie überhaupt der „normale“ Bundeshaushalt entsteht.
Im zweiten Schritt wird untersucht, wie eine nachträgliche Änderung der Planung erfolgen kann.
Aufgabe 1: Beschreibe den Prozess der Haushaltsgesetzgebung mit Hilfe der Abbildung 1.
Aufgabe 2: Das Schaubild zeigt drei Hauptfarben: Blau, grün, rot. Erkläre diese Gruppierung. Nutze dazu die Zusatzinformationen.
Abbildung 1 – Prozess der Haushaltsgesetzgebung des Bundes
Guido Rotermann, CC-BY 4.0 (www.rotermann.de); Erstellt mit H5P „Image Hotspots“
Aufgabe 3: Erläutere den Begriff des „Rettungsschirms“.
Aufgabe 4: Skizziere den weiteren Verlauf des Prozesses, um den Nachtragshaushalt zu verabschieden.
23. März 2020, Nachrichtenmeldung
Regierung beschließt Rettungsschirm für die Wirtschaft
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellt Nachtragshaushalt von 156.000.000.000 € vor.
Berlin (Rot) – Angesichts der schwächelnden Wirtschaft hat die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt mit der Rekordsumme von 156 Mrd. Euro beschlossen. „Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen!“ begründete der Bundesfinanzminister vor der Presse die Maßnahme.
Die Riesensumme setzt sich zusammen aus erwarteten Hilfenotwendigkeiten für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer in Höhe von 122,5 Mrd. Euro; 33,5 Mrd. Euro werden zusätzlich benötigt wegen der erwarteten Rückgänge der Steuereinnahmen. […]
Was ist… ein Nachtragshaushalt?
Ein Nachtragshaushalt ändert ein bereits beschlossenes Haushaltsgesetz. Das kann die Regierung nicht alleine machen, sondern der Prozess verläuft in weiten Teilen genau so wie der normale Prozess der Haushaltsgesetzgebung – die Budgethoheit des Parlaments (s. Abbildung 1) bleibt erhalten.
Die entscheidende Abweichung: Der Bundestag braucht nur eine (einzige) Beratung statt der drei Lesungen. Damit will man Zeit einsparen, weil ein Nachtragshaushalt häufig eine gewisse Eile mit sich bringt.
Aufgabe 5: „In Zeiten der Not sollte eine Regierung berechtigt sein, Gesetze ohne das Parlament zu erlassen.“ Nimm Stellung zu dieser These.