Grundrechte sind die besonders wichtigen Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. In Deutschland sind sie im Grundgesetzt in den Artikeln 1-19 verfasst. Deshalb ist es auch Aufgabe des Staates, diese Grundrechte zu schützen. Wenn sich jemand in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann er beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Die Grundrechte lassen sich unterscheiden nach Freiheitsrechten und Gleichheitsrechten: Freiheitsrechte sichern dem Einzelnen zu, dass er unbeeinflusst von staatlichen Eingriffen bleibt; der Staat mit seiner Macht muss sich zurückhalten. Gleichheitsrechte stellen sicher, dass keine Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten stattfindet – es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund dafür.
So ein sachlicher Grund kann das Alter bzw. der Grad der geistigen Reife sein: Deshalb haben Kinder nicht immer die gleichen Rechte wie Erwachsene (aus dem selben Grund werden ja auch weniger zur Verantwortung gezogen – mehr dazu erfährst Du unter dem Stichwort „Mündigkeit„.)
Eine andere Möglichkeit zur Unterscheidung der verfassungsmäßigen Grundrechte ist die in Jedermann-Grundrechte (oder: Menschenrechte) einerseits und Deutschen-Grundrechte (oder: Bürgerrechte) andererseits. Letztere sind sprachlich an der Formulierung „Alle Deutschen“ zu erkennen.
Aufgabe: Die folgende Übung nennt eine Auswahl der Grundrechte in Kurzform sowie kurze Situationsschilderungen. Prüfe, welches Grundrecht dort jeweils berührt ist und ziehe das Fallkärtchen dorthin. Achtung: Manchmal scheint es, als gäbe es mehrere Lösungen. Dann achte genau auf die Beschreibung der Situation.
Guido Rotermann, CC-BY 4.0; erstellt mit H5P „Drag and Drop“