Konkurrenz wirtschaftspolitischer Ziele

Die Politik bestimmt den ordnungspolitischen Rahmen durch die Wirtschaftspolitik. Sie legt so fest, welche Ziele die Wirtschaftspolitik verfolgt. Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen dazu ist das sog. „Stabilitätsgesetz“ aus dem Jahr 1967. Vier Ziele werden dort festgelegt. Diese Einzelziele lassen sich jedoch nicht alle gleichzeitig erreichen. Drei Arten von Zielbeziehungen werden unterschieden:

  • Komplementäre Ziele: Das Erreichen eines Zieles kann von der Realisierung eines anderen Zieles unterstützt werden. Zwischen diesen Zielen herrscht Zielharmonie.
  • Konkurrierende Ziele: Diese hindern sich gegenseitig an der Erfüllung. Es bestehen Zielkonflikte.
  • Indifferente Ziele: Diese Ziele beeinflussen sich nicht direkt gegenseitig.

Übung

Ob einzelne Ziele harmonisch oder konkurrierend zueinander stehen, hängt auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Entscheidet – möglichst im Team – welche Zielbeziehung in den folgenden Fällen vorliegt. Diskutiert anschließend die Fälle, in denen ihr anderer Ansicht seid.